Hygiene im Kosmetikstudio: Darauf müssen Sie als Kosmetikerin achten

  • Dies ist ein Expertentipp der Reihe „Prüfungswissen HWK/IHK“. Darin behandelt werden immer Themen, die bei einer möglichen Prüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Kosmetik (HWK/IHK) oder zum/zur Kosmetikmeister/-in (HWK) abgefragt werden könnten. Diese Expertentipps sind somit ein weiterer Service für unsere Absolventen über ihre umfassende Weiterbildung bei uns hinaus, um sie optimal auf ein möglicherweise zusätzlich angestrebtes Zertifikat einer HWK/IHK und die damit verbundene Prüfung vorzubereiten. Erfahrungsgemäß werden genau diese auf den ersten Blick vielleicht eher unwichtigen Themen von den Prüflingen während ihrer Prüfungsvorbereitung etwas vernachlässigt.

    Hygiene bedeutet Vorbeugung und Vermeidung von Krankheiten

    Der Begriff Hygiene stammt aus dem griechischen Altertum. Sowohl in der griechischen als auch in der römischen Götterwelt wurde die Göttin Hygieia als Göttin der Gesundheit verehrt. In unserer heutigen Zeit, hat der Begriff allerdings nichts an Bedeutung verloren. Im Gegenteil. Die Lehre der Vorbeugung und Vermeidung von Krankheiten ist bedeutsam und kosmetisch relevant wie nie zuvor. Da bei kosmetischen Behandlungen oft die Schutzbarriere der Haut durchbrochen oder zumindest geschwächt wird, ist auf besonders sorgfältiges und hygienisches Arbeiten zu achten. Nur so können Infektionen vermieden werden. Die Einhaltung hygienischer Standards ist Grundvoraussetzung einer jeden kosmetischen Behandlung.

    Eigentlich unglaublich, aber die moderne Hygiene hat sich erst in den letzten 150 Jahren entwickelt. Im Mittelalter kamen Räucherungen, Versprühen von duftenden Essenzen, Aufträufeln von Essig, saurem Wein und Ölen zur Anwendung. Dabei blieb es für viele Jahrhunderte. Dann kamen ab etwa 1840 gleich mehrere Theorien und Entdeckungen, die alle die Sterblichkeit senkten, zum Tragen.

    Ignaz Semmelweiß (1818-1865) führte das Waschen der Hände mit Chlorkalk-Lösung ein. Er wollte damit das Übertragen von „Leichengift“ verhindern.

    Josef Ph. Lister (1827-1912) entwickelte die Theorie, dass „in der Luft schwebende Keime“ Infektionen auslösen. Karbolgetränkte Verbände (Karbol war die frühere Bezeichnung für Phenol) sollten, wie auch das Versprühen von Phenol, der antiseptischen Wundbehandlung dienen und somit eine Sepsis (Blutvergiftung) verhindern.

    Louis Pasteur (1822-1895) führte Schutzimpfungen gegen Strepto-, Pneumo-und Staphylokokken Bakterien ein.

    Robert Koch gelang der Nachweis von Erregern wie Gonokokken, Tuberkelbakterien, des Cholera-Erregers, der Meningokokken sowie der Pest und Syphilis.

    Sir Alexander Flemming (1881-1955) entdeckte als nächsten Meilensteil das Penicillin.

    Die Frage „Ob und warum Hygienemaßnahmen?“ stellt sich nie! Es geht immer darum, welche Hygienemaßnahmen erforderlich sind.

    Doch was ist eigentlich eine Infektion? Wenn Krankheitserreger aufgenommen und im Organismus vermehrt werden spricht man von einer Infektion. Folgende Unterscheidungen gibt es:

    • Direkte Infektion = von Mensch zu Mensch
    • Indirekte Infektion = Übertragung durch Zwischenmedium (z.B. Instrumente)
    • Kontaktinfektion = Übertragung durch Berührung
    • Tröpfcheninfektion = Übertragung durch Husten, Niesen, Sprechen
    • Schmierinfektion = Übertragung durch Verschmieren (z.B. unsachgemäßes Ausreinigen)
    • Anflugkeime = hautfremde Keime nisten sich in der hauteigenen Keimflora ein.

    Keime können vom Behandler auf den Kunden, vom Kunden auf den Behandler und von Kunde zu Kunde übertragen werden. Eine besonders große Gefahr stellen Viruserkrankungen wie Hepatitis B und C sowie das HIV-Virus dar.

    Merke: Gegen Hepatitis B bietet eine Impfung sicheren Schutz. Gegen eine Infektion mit Hepatitis C und HIV hingegen hilft nur konsequente Einhaltung der Hygienevorschriften.

    Oft vergessen und unbeachtet: Jedes Kosmetikinstitut muss einen Hygieneplan haben und befolgen. Dieser Hygieneplan regelt folgende Fakten klar:

    • Bereich: z.B. Händewaschen, Ablageflächen reinigen usw.
    • R/D: Reinigen und / oder desinfizieren
    • Häufigkeit: genaue Aufzählung wann und wie häufig es zu geschehen hat
    • Anwendung: wie es durchzuführen ist (z.B. Abtrocknen mit Einmalhandtuch)
    • Wer: z.B. das Personal
    • Womit: z.B. mit Flüssigseite, gelisteten Desinfektionsmittel
    • Wie: Bezieht sich auf Konzentration und Zubereitung des Mittels, Einwirkzeit

    Unterschied zwischen Desinfektion und Sterilisation

    Sterilisation bedeutet Abtöten oder Entfernung aller lebensfähigen Organismen und Keime. Für Geräte und Instrumente relevant. Man arbeitet wahlweise mit Heißluft (thermisch), mit Wasserdampf im Autoklaven, mit Strahlen (ionisierend oder radioaktiv). Hier müssen entsprechende Strahlenschutzmaßnahmen eingehalten werden. Bei der chemischen Sterilisation erfolgt die Abtötung der Keime mittels biozid (lebensabtötend) wirkendem Gas. In entsprechenden Listen, die durch Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes entstanden sind, ist nachzuweisen und zu protokollieren, ob der verwendete Sterilisator die vorgegebenen Parameter einhält und ob auch die Aufbewahrung der Instrumente den Vorgaben entspricht. Über Sichtprüfung (technische Unversehrtheit des Autoklaven), Chargenfreigabe (mittels Indikatoren) folgt die die Freigabe des Sterilgutes.

    Unter Desinfektion versteht man eine Keimreduktion bzw. eine irreversible (nicht umkehrbare) Keimschädigung. Diese Maßnahme umfasst sowohl die eigene Körperhygiene als auch die zu behandelnde Person, die Arbeitsflächen, Instrumente, Textilien, Praxiswäsche, Räumlichkeiten des Institutes sowie die Abfälle. Man unterscheidet zwischen physikalischen (thermische- und UV-Desinfektion) und chemischen (Alkohole, Aldehyde, Peroxid-Verbindungen) Verfahrensweisen.

    Desinfektionsmittel können viruzid, bakterizid oder antibakteriell sowie fungizid oder antimykotisch wirken. Mittel, die zur Anwendung am menschlichen Körper dienen unterliegen dem Arzneimittelgesetz. Alle Mittel für Geräte, Instrumente usw. unterliegen dem Medizinproduktegesetz. Alle anderen Präparate (für Flächen, Wäsche usw.) unterliegen dem Biozidgesetz und somit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
    Genaue Auskünfte über empfohlene Desinfektionsmittel und Verfahren finden Sie hier:

    • www.vah-online.de
    • www.rki.de

    Kosmetiker/-innen unterliegen der Hygieneverordnung

    In der Hygieneverordnung, die für gewerbsmäßig ausgeführte Tätigkeiten am Menschen bindend ist, ist definiert, wann welche Mittel zur Desinfektion oder Sterilisation anzuwenden sind. Die Einhaltung der jeweiligen Hygieneverordnung ist verpflichtend. Nachlässigkeit gefährdet Kunden und Behandler.
    Maßgebend ist die jeweilige Fassung des betreffenden Bundeslandes. Diese Hygienepläne enthalten Vorgaben für:

    • Behandlungsraum / Toilette (z.B. glatter, fugenfreier Boden und Arbeits- und Ablageflächen, einmal täglich feucht wischen, Handwaschbecken mit Flüssigseife, Händedesinfektionsmittel, Einmalhandtücher, Abfallbehälter.
    • Hände reinigen und desinfizieren. Wie? Vor der Arbeit am Kunden waschen, dann desinfizieren. Nach der Arbeit erst desinfizieren und dann waschen.
    • Hautschutz für die Hände, regelmäßige Anwendung von Hautschutzpräparaten mit pflegenden Substanzen.
    • Hautdesinfektion bei Kunden, vor Tätigkeiten, bei denen es zu Verletzungen der Haut kommen kann, Haut desinfizieren. Mindesteinwirkzeiten beachten.
    • Flächen und Oberflächen, mechanische Wischdesinfektion ist dem Sprühverfahren vorzuziehen.
    • Instrumentenaufbereitung, benutzte Instrumente sind sofort zu desinfizieren. Es empfiehlt sich das Einlegebad für Instrumente, hierbei sind max. Standzeiten (7 Tage) für Lösungen zu beachten. Erst nach dem Desinfizieren sind die Instrumente zu reinigen. Instrumente, die bestimmungsgemäß zu Hautverletzungen führen, müssen anschließend sterilisiert werden.
    • Textilien / Wäsche, Kochen (90 Grad) über 30 Minuten.
    • Abfall, für spitze oder scharfe Gegenstände sind Einwegbehältnisse zu verwenden. Diese werden geschlossen im Hausmüll entsorgt. Mit Blut oder Körpersekret kontaminierte Kosmetiktücher, Wattepads usw. werden vom Restmüll getrennt gesammelt. Entsorgung über Hausmüll ist möglich, wenn diese Abfälle sicher verpackt sind. Abfallbehälter sollten einen Deckel haben und per Fußpedal zu öffnen sein.

    Ich bin mir sicher, Sie werden von diesem Expertentipp profitieren – egal, ob als selbstständige, angestellte oder angehende Kosmetikerin.

    Für den Fall, dass Sie später vielleicht zusätzlich zu unseren Abschlüssen vielleicht noch den Abschluss einer HWK/IHK erwerben möchten, sollten Sie sich diesen Expertentipp abspeichern. Dieser Inhalt könnte bei einer Prüfung der HWK/IHK abgefragt werden.

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