Der Ausbildungsweg: So wird man Kosmetiker/-in

  • Dies ist ein Expertentipp der Reihe „Prüfungswissen HWK/IHK“. Darin behandelt werden immer Themen, die bei einer möglichen Prüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Kosmetik (HWK/IHK) oder zum/zur Kosmetikmeister/-in (HWK) abgefragt werden könnten. Diese Expertentipps sind somit ein weiterer Service für unsere Absolventen über ihre umfassende Weiterbildung bei uns hinaus, um sie optimal auf ein möglicherweise zusätzlich angestrebtes Zertifikat einer HWK/IHK und die damit verbundene Prüfung vorzubereiten. Erfahrungsgemäß werden genau diese auf den ersten Blick vielleicht eher unwichtigen Themen von den Prüflingen während ihrer Prüfungsvorbereitung etwas vernachlässigt.

    Informationsmöglichkeiten vor der Ausbildung

    Wie in vielen anderen Berufen auch gibt es verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten. Aber gerade weil die Möglichkeiten so vielfältig und nicht alle Angebote gleich gut sind, lohnt es sich vor der Ausbildung zur Kosmetikerin, genaue Informationen einzuholen. Informationsquellen sind z.B. Arbeitsamt, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, Berufsverbände und natürlich Kosmetikschulen. Es agieren staatlich anerkannte und nicht anerkannte Schulen mit sehr unterschiedlicher Ausbildungsdauer und unterschiedlichen Konzepten auf dem Markt. Dort sollte man sich möglichst umfassend informieren.

    Private Schule oder Lehrbetrieb

    Die Ausbildung an einer Privatschule muss vom Teilnehmer finanziert werden. Je nach dem Status der Schule gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat. Die durchschnittlichen Kosten belaufen sich auf ca. 7.000 EUR. Lehrpläne und Struktur der Ausbildung unterscheiden sich von Schule zu Schule und von Bundesland zu Bundesland. Berufsverbände zeigen in Listen die verschiedensten Schulen auf.

    Das duale Ausbildungssystem, bei dem es parallele Lernorte – Ausbildungsbetrieb und Schule gibt – gibt es seit 2003. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und endet mit dem Abschluss „Kosmetiker/-in“. Diese Ausbildung ist nicht kostenpflichtig, sie wird mit einem Ausbildungsgehalt – welches in unterschiedlicher Höhe gezahlt wird – honoriert. Ungefähre Richtlinie ist das Lehrlingsentgeld eines Friseurlehrlings.

    Darauf sollten Interessenten an einer Ausbildung achten

    Die Ausbildung wird in einem Ausbildungsvertrag definiert. Dieser beinhaltet Punkte wie: Beginn und Dauer der Ausbildung, Ausbildungsstätte, Zahlung und Höhe der Vergütung, Dauer des Urlaubs, Dauer der Arbeitszeit usw.

    Musterverträge sind bei der zuständigen HWK oder IHK erhältlich. Auch Rechte und Pflichten – sowohl für den Auszubildenden als auch für die Schule / den Ausbildungsbetrieb sind ebenfalls in diesem Vertrag geregelt.

    Beispielsweise muss die Ausbildung durch geeignetes Personal gesichert sein. Die Bereitstellung von entsprechend notwendigen Ausbildungsmitteln ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Berichtshefte müssen geführt, Weisungen befolgt und Ordnungsvorschriften eingehalten werden. Prüfungen sind in einer Prüfungsordnung definiert und erfolgen in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach den Richtlinien des BBiG (Berufsbildungsgesetz).

    Fazit: Interessenten an einer Ausbildung sollten sich auf jedem Fall ausführlich bei einer adäquaten Stelle genauestens informieren. Die Handwerkskammer wäre besonders zu empfehlen. Zuvor sollten sie sich selbst ein paar Fragen stellen. Die aus meiner Sicht wichtigste Frage ist: Haben Sie Lust und Freude daran, am und mit Menschen zu arbeiten? Der Beruf Kosmetiker/-in erfordert in besonderem Maße ein sympathisches Auftreten.

    Für den Fall, dass Sie später vielleicht zusätzlich zu unseren Abschlüssen vielleicht noch den Abschluss einer HWK/IHK erwerben möchten, sollten Sie sich diesen Expertentipp abspeichern. Dieser Inhalt könnte bei einer Prüfung der HWK/IHK abgefragt werden.

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